Für mich ist jedes Kind einmalig und wunderbar. Dennoch gibt es Kinder, die mehr Unterstützung benötigen als andere. Diese Kinder profitieren von einem Pflegegrad. Aber der Weg zum Pflegegrad ist nicht einfach, denn jeder dritte Antrag wird abgelehnt oder ist fehlerhaft. Das muss nicht sein. Ich helfe Ihnen gerne weiter.
Gerade bei folgenden Erkrankungen ist es wahrscheinlich, dass Ihr Kind ein Recht auf einen Pflegegrad hat:
AD(H)S
Diabetes
schwere Allergien
geistige Behinderungen
starkes Neurodermitis
Autismus-Spektrum-Störung
Entwicklungsverzögerungen
psychische Erkrankungen ( Depressionen, Ängste etc.)
Familien werden durch einen Pflegegrad auf mehreren Ebenen entlastet.
Sie können ab Pflegegrad 2 finanzielle Unterstützung (316 bis 901 Euro monatlich) erhalten und zusätzlich bereits ab Pflegegrad 1 125 Euro monatlich für Entlastungsleistungen (Haushaltshilfe, stundenweise Betreuung fürs Kind).
Das Pflegegeld ist für die Pflegeperson (z.B. Eltern) gedacht, da Sie ihr Kind zu Hause beaufsichtigen, pflegen, betreuen etc.
Über das Pflegegeld kann frei verfügt werden.
Es darf nicht zum Einkommen hinzugerechnet werden und ist somit auch steuerfrei.